Bildung und Teilhabe

Kostenlose Nachhilfe über das BuT-Paket – Wir erledigen den Papierkram für Sie!

In 3 Schritten zur
kostenlosen Nachhilfe!

Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket vorbereiten

Sie benötigen zwei Dokumente: Das BuT-Hauptformular und die Schulbestätigung. Beide erhalten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Amt (Jobcenter oder Stadt).

Antrag und Bestätigung der Schule einreichen

Füllen Sie den Antrag aus und lassen Sie die letzte Seite von der Schule unterschreiben und stempeln. Geben Sie die Unterlagen zusammen mit dem aktuellen Leistungsbescheid und Zeugnis einfach bei uns ab – wir kümmern uns um den Rest.

Bewilligung der Bildung und Teilhabe

Sobald das Amt den Antrag geprüft hat, erhalten Sie Post. Bringen Sie uns die Bewilligung (Anlage) im Original vorbei. Danach kann Ihr Kind sofort mit der kostenlosen Nachhilfe bei uns starten.

Du möchtest Unterstützung? Unser Team hilft dir gerne bei allen Fragen rund um die Bildung und Teilhabe!

Bei dringenden Anfragen melden wir uns von Montag bis Freitag schnellstmöglich innerhalb von 24 Stunden zurück.

Sprechstunden & Informationen

Wir sind von Montag bis Freitag in unseren Sprechstunden zwischen 13:00 und 18:00 Uhr für dich erreichbar. Rufe uns einfach an oder besuche einen unserer Standorte.

Kluge Wahl Nachhilfe Querenburg

Kluge Wahl Nachhilfe Riemke

Kluge Wahl Nachhilfe Wattenscheid

Kluge Wahl Nachhilfe Duisburg

Kluge Wahl Nachhilfe Düsseldorf

Kluge Wahl Nachhilfe Essen

Kluge Wahl Nachhilfe Recklinghausen

Oder schreibe uns einfach eine E-Mail:

Was ist das Bildungs-
und Teilhabepaket?

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket kannst du in Deutschland kostenlose Nachhilfe beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Zum Erhalt des Pakets musst du zwei Voraussetzungen erfüllen:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre erhalten den Gutschein Gleichzeitig musst du eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

1. Sozialhilfe
2. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
3. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
4. Wohngeld
5. Kinderzuschlag, vergleichbar geringes Einkommen