Bildung & Teilhabe
Übernahme der Nachhilfekosten dank Bildungspaket des BMAS
Ihr Kind braucht qualitative Nachhilfe, aber Ihnen fehlt dazu das Geld. Was tun? Eine Frage, die sich viele andere Eltern oder Alleinerziehende stellen – oftmals grundlos. Denn was viele nicht wissen: Sie haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung – auch bei der Nachhilfe. Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen überall mitmachen können gibt es ein Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
"Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Mitmachen" sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bildungspaket ermöglicht den Kindern, an Tagesausflügen teilzunehmen, zu musizieren oder Sport in Vereinen auszuüben – auch wenn die Eltern sich das nicht leisten können. Was die meisten nicht wissen: Auch Lernförderung wird durch das Bildungspaket abgedeckt.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket? Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen haben grundsätzlich eine Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch nach dem SGB II bestehen, auch wenn das Kind oder die Eltern keine der obigen Leistungen erhalten, aber die spezifische Bindungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht abgedeckt sind.
Im Klartext heißt das, dass vielen Eltern eine finanzielle Unterstützung durch das Bildungspaket zusteht. Oft sind Sie sich dessen gar nicht bewusst. Ihr Kind hat ein Recht auf Lernförderung! In Deutschland besteht dieses Recht unabhängig vom Einkommen der Eltern. Gerne beraten wir Sie dazu!