Vorteile bei Kluge Wahl Nachhilfe
Gruppenunterricht oder Nachhilfe-Einzelstunden
Kluge Wahl Nachhilfe bietet Gruppenunterricht oder Einzelunterricht in vielen verschiedenen Schulfächern. Es gibt bei der Klugen Wahl Nachhilfe keine Laufzeiten, Sie können selber entscheiden wie lange Ihr Kind Nachhilfe bekommt. Bei uns zahlen Sie nur das, was wir auch leisten - ohne Anmeldegebühr, ohne versteckte Zusatzkosten. Wir bieten qualifizierte und individuelle Nachhilfe für Grundschule, Unterstufe, Mittelstufe sowie Oberstufe an. Wahlweise bei uns im Nachhilfeinstitut oder bei den Schüler:innen zuhause. Die erste Beratung um die effizienteste Nachhilfeform für ihr Kind zu ermitteln, ist kostenfrei.
Ihre Vorteile bei uns
1 kostenlose ProbestundeLernfortschritte werden laufend kontrolliert
Auf die Schüler:innen zugeschnittener Unterricht
Unser MIN-Prinzip: Motivation, Individualität und Nachhaltigkeit
Lernen wo man sich wohlfühlt, Zuhause oder im Institut
Moderne und digitale Ausstattung
laufende Beratung
keine Mindestvertragslaufzeit
Vertrag jederzeit kündbar
Fächerwechsel jederzeit möglich
Übernahme der Nachhilfekosten dank des Bildungspakets des BMAS
Ihr Kind braucht qualitativ hochwertige Nachhilfe, aber Ihnen fehlt dazu das Geld? Was tun? Eine Frage, die sich viele andere Eltern oder Alleinerziehende stellen – oftmals grundlos. Denn was viele nicht wissen: Sie haben ein Recht auf finanzielle Unterstützung – auch bei der Nachhilfe. Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen überall mitmachen können gibt es ein Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
"Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf Mitmachen" sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das Bildungspaket ermöglicht den Kindern, an Tagesausflügen teilzunehmen, zu musizieren oder Sport in Vereinen auszuüben – auch wenn die Eltern sich das nicht leisten können. Was die meisten nicht wissen: Auch Lernförderung wird durch das Bildungspaket abgedeckt.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket? Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich eine Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz< erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch nach dem SGB II bestehen, auch wenn das Kind oder die Eltern keine der obigen Leistungen erhalten, aber die spezifische Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht abgedeckt sind.
Im Klartext heißt das, dass vielen Eltern eine finanzielle Unterstützung durch das Bildungspaket zusteht. Oft sind sie sich dessen gar nicht bewusst. Ihr Kind hat ein Recht auf Lernförderung! Gerne beraten wir Sie dazu!